Sie befinden sich hier | Kapitelüberschrift  Stolpersteine Biografie
Schriftgroesse verkleinern Schriftgroesse normal Schriftgroesse vergrössern
Diese Seite ausdrucken

Gertrud Caspary, geb. Dahlsheimer, *1894

Deportiert 1941, Ghetto Minsk
Ermordet in Minsk


Außer der Schleifmühle 27
Bremen-Mitte

Verlegedatum: 11.10.2013


Außer der Schleifmühle 27 - Weitere Stolpersteine:


Gertrud Caspary

Gertrud Caspary
geb. 10.5.1894 in Kaiserslautern

Gertrud Casparys Eltern waren Albert und Amalie Dahlsheimer, geb. Schmidt. Sie heiratete am 18.11.1912 Curt Caspary (geb. 14.1.1882 in Berlin) in Kaiserslautern. Die Ehe blieb vermutlich kinderlos.

Zum Leben Gertrud Casparys gibt es nur noch wenige Unterlagen, die ausgewertet werden konnten; Hauptquelle ist ihre Einwohnermeldekarte. Danach schlossen Curt Caspary und Gertrud Dahlsheimer am 18.11.1912 in Kaiserslautern die Ehe. Sie lebten ab einem unbekannten Datum in Neustrelitz und zogen am 15.10.1934 nach Bremen. Warum sie hierher zogen, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Möglicherweise bestanden berufliche Kontakte, da Curt Caspary Vertreter als seinen Beruf angab. Das Ehepaar wohnte ein Jahr in der Rutenstraße 8 und wechselte dann in eine große Vierzimmerwohnung in Außer der Schleifmühle 27. Ihre Wohnungseinrichtung wurde von Augenzeugen als sehr gediegen bezeichnet. Im Zuge der behördlichen Deportationsvorbereitung mussten sie die Wohnung verlassen und wurden am 3.9.1941 in das "Judenhaus" Feldstraße 27 eingewiesen. Ihre Wohnungseinrichtung hatten sie zuvor weit unter Wert verkaufen müssen.

Das Ehepaar Caspary hatte bei seiner Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt eine Religionszugehörigkeit verneint. Aber spätestens im Januar 1939 war oder wurde den Behörden bekannt, das beide jüdische Großeltern hatten. Sie galten somit nach den Rassegesetzen als Juden und ihre Vornamen wurden um Sara und Israel ergänzt. Die nicht getilgten Fragezeichen hinter den Eintragungen zur Religionszugehörigkeit "di" (= ohne) und "ms" (= mosaisch) auf der Einwohnermeldekarte lassen auf administrative Aktivitäten schließen, wenn auch der Zeitpunkt daraus nicht zu ersehen ist. Mit den vermutlich späteren Einträgen "3 Großelternteile Jude" bzw. bei Frau Caspary "4 Großelternteile Jude" kam die Behörde zur Entscheidung: "Rassenmäßig Jude".

Das Ehepaar lebte in guten Vermögensverhältnissen, sodass der Lebensunterhalt aus den Erträgen bestritten werden konnte. Diese Situation dürfte sich nach den Zugriffen des NS-Staates auf die Vermögen der jüdischen Bürger sicher verschlechtert haben.

Curt und Gertrud Caspary wurden am 18.11.1941 von Bremen aus in das Ghetto Minsk deportiert. Dort wurden sie ermordet: sofern sie nicht den unmenschlichen Lebensbedingungen im Ghetto erlagen, fielen sie einer der Massenmordaktionen, die Ende Juli 1942 begannen, zum Opfer.

Das Wiedergutmachungsverfahren nach dem Kriege wurde von zwei Schwestern Curt Casparys, die beide in Australien lebten, geführt.


Verfasser:
Peter Christoffersen (2013)

Informationsquellen:
Staatsarchiv Bremen, Akte 4,54-E11235, Rü-5982 , Einwohnermeldekartei

Weitere Informationen:
Glossarbeitrag Rassengesetzgebung
Glossarbeitrag Minsk