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Glossar

Aktion "Arbeitsscheu Reich"

Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ leitete den Beginn der staatlichen Verfolgung von Menschen ein, die von der nationalsozialistischen Rassenpolitik als „asozial“ eingestuft wurden.

Gestapo und Kriminalpolizei verhafteten bei dieser Aktion zwischen dem 13. und 18. Juni 1938 im Rahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ über 10.000 „Asoziale“ und deportierten sie in unterschiedliche Konzentrationslager. Dort wurden sie mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet.

Nach einer Durchführungsverordnung von 1938 galt als asozial, „wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will“. Namentlich wurden „Landstreicher, Bettler, Zigeuner, Prostituierte, Trunksüchtige sowie mit ansteckenden Krankheiten, insbesondere Geschlechtskrankheiten, behaftete Personen“ aufgeführt.

Alle gemeinsam traf der Vorwurf des NS-Regimes, „arbeitsscheu“ zu sein. Mit der Durchführungsverordnung wurden diese Menschen nicht nur diskriminiert sondern auch kriminalisiert und aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen. Das bedeutete für sie Verfolgung, Zwangsarbeit und Inhaftierung bis hin zur Ermordung in den Konzentrationslagern.

Nach Rohdenburg (s.u.) waren im Bezirk der Kriminalpolizeileitstelle Bremen von der Aktion 393 „Asoziale“ und 27 Juden betroffen; allein in Bremen bedeutete dies die Verhaftung von 116 „Asozialen und Arbeitsscheuen“ sowie 13 Juden.


Quellen / Weitere Informationen:
Günther Rohdenburg (Bearb.), „Judendeportationen“ von Bremerinnen und Bremern während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. 2., überarb. Aufl., Bremen 2009


Ingrid Stridde (2011)


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