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Wilhelm Hansen, *1886

VERHAFTET 1943 wg. „WIDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT“, KZ NEUENGAMME
TOT 6.4.1944


Albrecht-Poppe-Straße 25
Bremen-Vegesack
ehemalige Straßenbezeichnung: Gartenstraße 25

Verlegedatum: 27.09.2012

Wilhelm Hansen

Wilhelm Hansen
geb. 1.3.1886 in Waldhausenerhöhe

Der katholische Maschinenschlosser Wilhelm Georg Hansen wurde als Sohn von Mathias Hansen und Magdalene Hansen, geb. Adam geboren.

Hansen heiratete am 30.6.1906 Ida Johanne Brauner, geb. 26.1.1886 in Grohn. Ida Hansen starb am 3.4.1942. Das Paar hatte zwei Töchter: Maria Wilhelmine (geb. 14.3.1906) und Auguste (geb. 8.7.1913).

Seit dem 27.10.1916 war er in Bremen gemeldet und wohnte von 1920 bis ca. 1940 mit seiner Familie in der Grenzstraße 8 (jetzt Aumunder Heerstraße) in Vegesack. Danach zog er in die Gartenstraße 25 (jetzt Albrecht-Poppe-Straße 25). Das Haus lag in unmittelbarer Nachbarschaft zu seinem Arbeitsplatz und war von 1897 bis in die 1920er Jahre das Armen- und Arbeitshaus von Vegesack gewesen.

Wilhelm Georg Hansen nahm von 1914 – 1916 am ersten Weltkrieg teil und wurde verwundet. Er hatte einen starken Gerechtigkeitssinn und war absolut gegen das NS-Regime eingestellt. Er war Mitglied der KPD. Ein ehemaliger Arbeitgeber beschrieb ihn "als politisch ganz links ausgerichteten Menschen".

Hansen arbeitete bei verschiedenen Arbeitgebern u.a. auch für den Bremer Vulkan. Er wurde entlassen, da er sich gegen die Nazis geäußert hat. Vom 3.1.1938 - 24.9.1943 war er bei der Tauwerkfabrik und Spinnerei Fa. Geo Gleistein und Sohn in Vegesack als Schlosser angestellt.

Dort wurde ihm die Aufsicht über das Polinnenlager in der Albrecht-Poppe-Straße übertragen. Das Zwangsarbeiterlager befand sich auf dem Grundstück hinter seiner Mietwohnung. Er war damit beauftragt nach Feierabend dafür zu sorgen, dass das Lager nachts abgeschlossen war und das alle Insassinnen anwesend waren. Er galt als sehr liberal und soll sich schützend vor die Lagerbewohnerinnen gestellt haben. Sie nannten ihn "Papa". Die Polinnen hatten beim Verlassen des Lagers ein deutlich sichtbares "P" auf der Kleidung zu tragen. Die jüngeren Polinnen "vergaßen" dies oftmals. Bei einer Verfolgung der Frauen durch die Polizei verwehrte Hansen den Polizisten den Zutritt zum Lager. Es kam zu einer Schlägerei zwischen ihm und den Polizisten.

Am 12.9.1943 wurde er wegen "Polenbegünstigung" und "Widerstand gegen die Staatsgewalt" verhaftet und zur Untersuchungshaft in das Gefangenenhaus Ostertor eingeliefert. Im Dezember 1943 wurde er in das KZ Neuengamme mit der Häftlingsnummer 25939, Kategorie "Schutzhaft", überstellt. Am 6.4.1944 verstarb er dort wegen "Versagen von Herz und Kreislauf bei Bronchopneumonie“.

Der von der Tochter Maria gestellte Antrag auf Wiedergutmachung wurde 1960 abgelehnt, weil Hansen nicht als Verfolgter des § 1 BEG anzusehen sei. Er beging eine Handlung, die damals als strafwürdig angesehen wurde und die umso schwerer bewertet wurde, da er sie in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt beging. Denn "Die Fremdarbeiterinnen sind ganz allgemein nicht als Verfolgte anzusehen. Das Gebot, beim Ausgang ein "P" auf der Kleidung zu tragen, sei ausschließlich eine kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahme der Polizei gewesen“. Durch die Missachtung des Gebotes haben die Polinnen eine strafbare Handlung begangen und Hansen wollte die Folgen für die Frauen durch seinen Einsatz abwehren.


Verfasserin:
Wiltrud Ahlers (2012)

Informationsquellen:
Staatsarchiv Bremen, Akten 4,54-E6410, 4,82/1

Weitere Informationen:
Glossarbeitrag Politisch Verfolgte
Glossarbeitrag "Schutzhaft"
Glossarbeitrag Neuengamme