Wilhelm Hansen, *1886
VERHAFTET 1943 wg. „WIDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT“, KZ NEUENGAMME
TOT 6.4.1944
Albrecht-Poppe-Straße 25
Bremen-Vegesack
ehemalige Straßenbezeichnung: Gartenstraße 25
Verlegedatum: 27.09.2012
Wilhelm Hansen

Der katholische Maschinenschlosser Wilhelm Georg Hansen wurde am 1.3.1886 in Waldhausenerhöhe (Kreis München-Gladbach) geboren. Seine Eltern waren Mathias Hansen und Magdalene Hansen, geb. Adam.
Wilhelm Georg Hansen heiratete 1906 die 1886 in Grohn geborene Ida Johanne Brauner. Das Paar hatte zwei Töchter, Maria (geb. 1906) und Auguste (geb. 1913).
Von 1914 bis 1916 nahm Wilhelm Georg Hansen am Ersten Weltkrieg teil und wurde verwundet. Seit dem 27.10.1916 war er in Bremen gemeldet und wohnte von 1920 bis 1938 mit seiner Familie in der Grenzstraße (heute Aumunder Heerstraße) in Vegesack.
Wilhelm Georg Hansen war Mitglied der KPD. Ein ehemaliger Arbeitgeber beschrieb ihn als „politisch ganz links ausgerichteten Menschen“. Aufgrund seines ausgeprägten Gerechtigkeitssinns war er entschieden gegen das NS-Regime eingestellt.
Hansen arbeitete für verschiedene Arbeitgeber, u.a. auch für den Bremer Vulkan; dort wurde er entlassen, da er sich gegen die Nazis geäußert hatte. Vom 3.1.1938 bis zum 24.9.1943 war er bei der Tauwerkfabrik und Spinnerei Georg Gleistein und Sohn in Vegesack als Schlosser angestellt. 1942 starb seine Frau. Zu dieser Zeit zog er mit seiner Familie in die Albrecht-Poppe-Straße 25 in Vegesack. Das Haus lag in unmittelbarer Nachbarschaft zu seiner Arbeitsstelle und war bis in die 1920er Jahre das Arbeits- und Armenhaus von Vegesack gewesen.
Aus den Fenstern seiner Mietwohnung konnte er auf ein Zwangsarbeiterlager für polnische Frauen sehen. Er war damit beauftragt, nach Feierabend dafür zu sorgen, dass das Lager nachts abgeschlossen war und dass alle Insassinnen anwesend waren. Wilhelm Hansen galt als großzügig und soll sich schützend vor die Lagerbewohnerinnen gestellt haben. Sie nannten ihn „Papa“.
Die Polinnen mussten beim Verlassen des Lagers ein deutlich sichtbares „P“ auf der Kleidung tragen. Die jüngeren Polinnen „vergaßen“ das oftmals. Bei einer Verfolgung der Frauen durch die Polizei verwehrte Hansen den Polizisten den Zutritt zum Polenlager. Es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Hansen und den Polizisten.
Am 12.9.1943 wurde er wegen „Polenbegünstigung“ und „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ verhaftet und zunächst in das Untersuchungsgefängnis Ostertor gebracht. Im Dezember 1943 wurde er in das KZ Neuengamme eingeliefert. Wilhelm Hansen hatte die Häftlingsnummer 25939, Kategorie „Sch“ („Schutzhaft“). Er starb dort am 6.4.1944, angeblich wegen „Versagens von Herz und Kreislauf bei Bronchopneumonie“.
Der von der Tochter Maria gestellte Antrag auf Entschädigung wurde 1960 abgelehnt, weil Hansen nicht als „Verfolgter i.S.d. § 1 BEG“ anzusehen wäre. Er hätte eine Handlung begangen, die damals als strafwürdig angesehen worden und umso schwerer zu bewerten wäre, als er sie in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen hätte. Denn „die Fremdarbeiterinnen wären ganz allgemein nicht als Verfolgte anzusehen. Das Gebot, beim Ausgang ein „P“ auf der Kleidung zu tragen, wäre ausschließlich eine „kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahme der Polizei gewesen“. Durch die Missachtung des Gebots hätten die Polinnen eine strafbare Handlung begangen und Hansen hätte die Folgen für die Frauen durch seinen Einsatz abwehren wollen.
Wiltrud Ahlers (2013)
Informationsquelle:
StA Bremen 4,54-E6410, A 4,82/1
Weitere Informationen:
Glossarbeitrag Politisch Verfolgte
Glossarbeitrag "Schutzhaft"
Glossarbeitrag Neuengamme