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Ernst Busch, *1929

eingewiesen in die "Heilanstalt" Erlangen
tot 4.10.1941


Luisental 5/ neben Einfahrt Seniorenresidenz
Bremen-Horn-Lehe


Luisental 5/ neben Einfahrt Seniorenresidenz - Weitere Stolpersteine:


Ernst Busch

Ernst Busch
geb. 9.6.1929 in Bremen

Weil Ernst „sehr starke Rücksichtnahme“ erfordere, „enorm viel Arbeit“ mache und seine Anwesenheit „das normale anwesende Kind“ geistig hindere und zurückstelle, beantragte der Leiter der Bremer Kinderklinik die Unterbringung des vierjährigen Kindes Ernst Busch in einer Anstalt.

Der einzige Bericht, in dem mit einer gewissen Empathie über die Persönlichkeit des inzwischen Neunjährigen berichtet wird, kam vom Leiter des Hauses Reddersen, wo Ernst seit Juni 1933 lebte. Er schrieb: „Es geht dem Jungen gesundheitlich gut. Er wird in unserer Bewahrungsabteilung versorgt, da er wegen seiner Blindheit, seiner großen Schwerhörigkeit und Sprachlosigkeit nicht am Unterricht in unserer Anstaltschule teilnehmen kann. Trotz dieser schweren Sinnesdefekte scheint sein geistiges Vermögen nicht ganz schlecht zu sein. Er vermag sich tastend in seiner Umwelt zurechtzufinden, erkennt die Personen seiner Umgebung am Geruch und durch Tasten wieder, zeigt dann lebhafte Freude und besonders Vergnügen an Spiel und Bewegung. Seine Gemütslage ist meistens heiter, manchmal auch übermütig. Unangenehm ist seine Zerstörungslust. Er muss deswegen dauernd überwacht werden. Alles Erreichbare versucht er zu zerpflücken und in seine Bestandteile zu zerlegen.“

Knapp ein Jahr später, das Haus Reddersen war inzwischen aufgelöst und Ernst zunächst in die Bremer Nervenklinik und von hier aus in das Gertrudenheim im Kloster Blankenburg bei Oldenburg verlegt worden, berichtete der zuständige Arzt, das Kind auf seine „Defekte“ reduzierend, dem Jugendamt: „Es handelt sich um einen blinden, tiefstehend schwachsinnigen Knaben, der in seinem Wuchs zurückgeblieben ist. Er ist völlig hilflos, muss gefüttert werden und ist Tag und Nacht unsauber. Der B. stellt erhebliche Ansprüche an das Pflegepersonal. Er wird aller Voraussicht nach ein dauernder Pflegefall bleiben.“ Von Blankenburg aus wurde der inzwischen Zwölfjährige in die „Heil- und Pflegeanstalt“ Erlangen gebracht, wo er nur zwei Wochen später, am 4.10.1941, starb.

Auf die schriftliche Anfrage des Vaters, woran denn sein Sohn „nach so kurzer Einlieferung“ gestorben sei, kam aus Erlangen folgende Antwort: „Wir bedauern natürlich ebenso, dass Ihr Sohn so kurz nach seiner Verlegung hierher gestorben ist, waren uns aber von vorneherein darüber im Klaren, dass bei einer Verlegung und so ausgiebigen Ortsveränderung bei unseren an und für sich meist reduzierten Kranken mit Zwischenfällen gerechnet werden muss. So ist auch Ihr Sohn eines durchaus natürlichen Todes gestorben und zwar ist er einer Herzlähmung erlegen.“


Verfasserin:
Gerda Engelbracht (2011)

Informationsquellen:
Engelbracht, Gerda, Das Haus Reddersen. Zur Geschichte der ersten bremischen Pflege- und Erziehungsanstalt für geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche, Bremen 1995, S. 73ff.

Abbildungsnachweis: Privatbesitz

Weitere Informationen:
Glossarbeitrag "Euthanasie" / Zwangssterilisation
Glossarbeitrag Haus Reddersen